Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 474n – erneut – abgewiesen. Geplant ist der Bau eines rund 4 Km langen Straßenstücks, das im Süden an die L 609 anknüpft, das Waldgebiet "Die Deipe" quert, die Stadt Datteln in einem Bogen östlich umrundet, um im Nordosten in die vorhandene Trasse der B 235 zu münden, die ihrerseits im weiteren nordöstlichen Verlauf über einer Brücke die Lippe quert. Entlang der Lippe erstreckt sich das europarechtlich festgelegte FFH-Gebiet "Lippeaue".