Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen können wie geplant am 13. September stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster hat gestern zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die einen späteren Kommunalwahltermin erzwingen wollten.
Also: Termin notieren und am 13. September ins Wahllokal gehen oder vorher per Briefwahl wählen.