Der so genannte verpflichtende „Kanal-TÜV“ für private Abwasserkanäle, den die rot-grüne Vorgängerregierung eingeführt hatte, ist abgeschafft. Dies hat der Landtag auf Antrag der NRW-Koalition beschlossen. Damit werden die Hauseigentümer von dieser teuren Maßnahme entlastet, deren Wirksamkeit zudem nicht wissenschaftlich belegt ist.
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