MEINE
EINKÜNFTE
einnahmen und ausgaben
Meine Abgeordnetendiät als Abgeordneter im nordrhein-westfälischen Landtag beträgt derzeit 10.726,- Euro brutto im Monat (nach Diätenerhöhung ab dem 01.07.2015 10.916,92 Euro). Dieser Betrag ist voll einkommenssteuerpflichtig. Von diesem Betrag geht monatlich eine verpflichtende Abgabe an das Versorgungswerk des Landtags (Rente) in Höhe von aktuell 2114,- Euro (nach Diätenerhöhung ab dem 01.07.2015 2151,63 Euro). Des Weiteren zahle ich einen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 8538,84 Euro jährlich, abzüglich eines Zuschusses von 337,- Euro monatlich (4044,- Euro/Jahr), der – vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil – in diesem Fall durch den Landtag NRW gezahlt wird.
Für die Anzeige von Nebentätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln des Landtags Nordrhein-Westfalen (§§ 16a bis c AbgG NRW) gilt:
1. Aufwandsentschädigungen aus Mandaten in Gebietskörperschaften sind nicht anzeigerelevant. Insofern sind Einnahmen aus einer Mitgliedschaft in einem Stadt- oder Gemeinderat, Kreistag oder in einer Verbandsversammlung eines höheren Kommunalverbandes (Landschaftsverbandsversammlung Rheinland oder Westfalen-Lippe sowie Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr) nicht mitzuteilen (§ 16a Abs. 2 Nr. 3 AbgG NRW).
2. Ebenfalls nicht anzeigepflichtig sind Aufwandsentschädigungen bzw. Einnahmen, die einer besonderen Funktion innerhalb einer Landtagsfraktion (z.B. Vorsitzender, stellv. Fraktionsvorsitzender, parlamentarischer Geschäftsführer) folgen.