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NRW-Koalition verständigt sich: Abschaffung der Stichwahl zu Kommunalwahlen

Die erhoffte höhere Legitimation des letztlich gewählten Kandidaten wurde jedoch in den meisten Fällen nicht erreicht. „Wenn zur Stichwahl größtenteils deutlich weniger Wähler ihre Stimme abgeben als im ersten Wahlgang, dann ist das ein Verlust an demokratischer Legitimation und kein Gewinn. Die Abschaffung der Stichwahl trägt dem Wahlverhalten der Menschen Rechnung“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen. Das Verfassungsgericht NRWs hat 2009 bereits festgestellt, dass ein Wahlgang auch bei mehr als zwei Bewerbern ausreichend sei. Eine genaue Lösung wird von CDU und FDP noch in diesem Jahr ins Parlament eingebracht und verabschiedet. „Eine rechtzeitige Lösung dieser Frage schafft auch für die Kommunalwahlen in knapp zwei Jahren ausreichend früh Klarheit“, stellt Hovenjürgen fest.