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Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos

Der BUND ist der Ansicht, dass das planfestgestellte Vorhaben mit den rechtlichen Vorgaben des unionsrechtlichen Habitatschutzes für das FFH-Gebiet "Lippeaue" und mit dem Artenschutz nicht in Einklang stehe. Das OVG hatte die Klage bereits mit Urteil vom 18. Januar 2013 nach umfangreicher Prüfung abgewiesen. Auf das hiergegen gerichtete Rechtsmittel des BUND hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache insgesamt zurückverwiesen.

In seinem heutigen Urteil ist das OVG zu dem Ergebnis gekommen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt und die vorgenommenen Bewertungen naturschutzfachlich vertretbar sind.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK

Quelle: Justiz-Online