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NRW schafft 1 Mrd. zusätzliche Liquiditätsentlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen haben sich Bund und Länder auf weitere Entlastungen für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, geeinigt. Steuervorauszahlungen für 2020 können pauschal um 15 Prozent gekürzt werden, sofern aufgrund der Corona-Pandemie mit Einnahmeausfällen zu rechnen ist. So kann insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur oder im Gastronomiebereich die Liquidität kurzfristig gestärkt werden.

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